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   VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17   

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VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 (https://dejure.org/2021,32935)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 (https://dejure.org/2021,32935)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 (https://dejure.org/2021,32935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 Abs 1 EUGrdRCh, Art 24 Abs 2 EUGrdRCh, Art 5 EGRL 115/2008
    Asylrechtliches Abschiebungshindernis bezüglich eines Minderjährigem, den ein Orts- und Schulwechsel längerfristig negativ beeinflussen wird

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 34 Abs 1
    Mongolei: Abschiebungsandrohung wegen Kindeswohl rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; Kindeswohl; Prüfungsmaßstab Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Rückkehrentscheidung; Wohl des Kindes; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    Bereits mit Urteil vom 14.01.2021 in der Rechtssache C-441/19 hat der EuGH im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen entschieden, dass Art. 5 Buchst. a RFRL vorschreibt, das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 51).

    Ist hingegen eine Rückkehrentscheidung erlassen worden, müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen ergreifen, die zur Durchführung der Abschiebung des Betroffenen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 79).

    Daher darf ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der RFRL gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen keine Rückkehrentscheidung erlassen, ohne ihn, bis er das Alter von 18 Jahren erreicht, anschließend abzuschieben (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 81).

    Denn allein das Vorsehen eines effektiven Vollstreckungsschutzes hat der EuGH als nicht ausreichend angesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 50 ff.).

    Im Übrigen versetzt der Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen Minderjährigen, der anschließend nicht abgeschoben werden kann, diesen in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft, insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung oder die Möglichkeit, in dem betreffenden Mitgliedstaat zu bleiben, was den in Art. 5 Buchst. a RFRL und Art. 24 Abs. 2 GRCh vorgesehenen Anforderungen zuwiderläuft, dass das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 52 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    Eine Verletzung des Art. 3 EMRK kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht, bei denen ein "verfolgungsmächtiger Akteur" (§ 3c AsylG) fehlt, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung "zwingend" sind mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung (BVerwG, Urteile vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 25 und vom 04.07.2019 - 1 C 48.18 - Rn. 13).

    Schließlich setzt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG voraus, dass die Gefahr gerade im Zielstaat der Abschiebung drohen (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 35).

    Die Gefahr muss gerade im Zielstaat der Abschiebung drohen (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 35).

  • VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21

    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    bb) Diese nationale Rechtslage lässt sich jedoch zur Überzeugung der Kammer nicht vollständig mit den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie und der dazu jüngst ergangenen Rechtsprechung des EuGH vereinbaren (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Auch andere mitunter längere Zeit andauernde Duldungsgründe können der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - a.a.O; Roß, NVwZ 2021, 553 (554); Pfersich, ZAR 2021, 127 f.).

    Entsprechend lässt sich der Entscheidung des EuGH auch entnehmen, dass die Kindeswohlprüfung gerade - im Streitfall - nicht mehr ausschließlich der Vollzugsentscheidung der Ausländerbehörde einschließlich der dagegen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten vorbehalten bleiben darf (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - a.a.O).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    Da einerseits eine Abschiebung der Kläger auf unabsehbare Zeit rechtlich unmöglich ist, dies einer Rückkehrentscheidung entgegensteht und andererseits die Rückführungsrichtlinie einen Mitgliedstaat verpflichtet, wenn er mit einem Drittstaatsangehörigen befasst ist, der sich in seinem Hoheitsgebiet befindet und nicht oder nicht mehr über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, nach den einschlägigen Bestimmungen ermitteln, ob diesem Drittstaatsangehörigen ein neuer Aufenthaltstitel zu erteilen ist oder eine Rückkehrentscheidung zu erlassen (EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - Rn. 56), wird die zuständige Ausländerbehörde in den Blick verschärft nehmen müssen, ob den Klägern nach § 25 Abs. 5 AufenthG Aufenthaltstitel zu erteilen sind.

    Es darf aber nach der Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - Rn. 54).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    So hat der EuGH mit Urteil vom 11.03.2021 in der Rechtssache C-112/20 - (DÖV 2021, 497) - entschieden, dass Art. 5 Buchst. a RFRL eine allgemeine Regel enthält, die in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 GRCh dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen haben (Rn. 32).

    Das vorrangig im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GRCh zu erwägende Kindeswohl ist auch bei der Rückkehrentscheidung gegen ein die Personensorge und / oder den Umgang ausübenden Elternteil zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43).

  • VG Karlsruhe, 20.08.2019 - A 19 K 5742/17

    Verstoß gegen die in der "Gnandi-Entscheidung" des EuGH festgelegten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    Ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügtes Einreise- und Aufenthaltsverbot darf nach der Aufhebung der Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung darstellt, nicht aufrechterhalten werden (Aufgabe von VG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2019 - A 19 K 5742/17 - juris Rn. 44).

    An seiner gegenteiligen Auffassung (VG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2019 - A 19 K 5742/17 - juris Rn. 44) hält der Einzelrichter nicht weiter fest.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 - Jawo - Rn. 90 ff.) bezogen auf Art. 4 GRCh darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.".
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 - Jawo - Rn. 90 ff.) bezogen auf Art. 4 GRCh darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.".
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen (vgl. EGMR , Urteil vom 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; EuGH, Urteil vom 16.02.2017 - C-578/16 PPU - C.K. u.a. - Rn. 68); es kann erreicht sein, wenn er seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (s.a. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17
    aa) Die Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rückkehrentscheidung i. S. v. Art. 3 Nr. 4, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie, im Folgenden: RFRL) dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, BVerwGE 162, 382, Rn. 18 und vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, BVerwGE 167, 383, Rn. 23).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage,

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - A 11 S 2108/18

    Rückkehr leistungsfähiger, erwachsener Männer nach Kabul ohne

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16

    Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohung; Staatsangehörigkeit; Äthiopien

  • EGMR, 09.01.2018 - 36417/16

    X v. SWEDEN

  • EGMR, 22.09.2009 - 30471/08

    ABDOLKHANI ET KARIMNIA c. TURQUIE

  • VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17

    Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die

  • EuGH, 30.09.2020 - C-402/19

    CPAS de Seraing

  • VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19

    Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Teile der nationalen Rechtsprechung bejahen diese Vereinbarkeit, weil dem Gebot zur gebührenden Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei Erlass der Rückkehrentscheidung dadurch hinreichend Rechnung getragen werde, dass gesetzlich geregelt ist und damit bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Rückkehrentscheidung abstrakt-generell feststeht, dass eine Abschiebung nicht erfolgt, sofern und solange diese mit Blick auf eine mit Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 GRC sowie Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht vereinbare Trennung von Familienmitgliedern rechtlich unmöglich ist (in diesem Sinne VG Karlsruhe, Urteil vom 19. April 2021 - A 4 K 6798/19 - juris Rn. 37; VG Potsdam, Beschluss vom 29. September 2021 - 6 L 411/21.A - juris Rn. 34; im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteil vom 23. April 2021 - 19 A 810/16.A - juris Rn. 94 und 98; anderer Ansicht VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 - juris Rn. 73 ff. und Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 - juris Rn. 25 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15. April 2021 - A 4 K 5966/17 - juris UA S. 21).
  • VG Sigmaringen, 11.04.2022 - A 8 K 1010/19

    Berücksichtigung des Wohls des Kindes vor Erlass einer Rückkehrentscheidung in

    Dies legt insbesondere auch § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG in seinem Wortlaut (nahezu zwingend) nahe, wenn dort - ebenso wie in § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG - das Nichtbestehen von Duldungsgründen nicht als Voraussetzung für den Erlass einer Abschiebungsandrohung aufgeführt wird (VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021, Az. A 19 K 9993/17).

    Diese nationale Rechtslage lässt sich jedoch nicht vollständig mit den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie und der dazu jüngst ergangenen Rechtsprechung des EuGH vereinbaren (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021, Az. A 19 K 9993/17).

    Entsprechend lässt sich der Entscheidung des EuGH auch entnehmen, dass die Kindeswohlprüfung gerade - im Streitfall - nicht mehr ausschließlich der Vollzugsentscheidung der Ausländerbehörde einschließlich der dagegen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten vorbehalten bleiben darf (VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021, Az. A 19 K 9993/17; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az. A 19 K 2100/21).

    Es darf aber nach der Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH, Urteil vom 03. Juni 2021, Az. C-546/19 Rn. 54; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021, Az. A 19 K 9993/17, juris Rn. 90).

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

    § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG ist folglich unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass auch die Prüfung des in Art. 5 lit. a) RFRL aufgeführten Kindeswohlbelangs ungeschriebene Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung ist, während gleichzeitig § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs unangewendet bleiben muss, soweit eine Duldung aus denselben Gründen des Kindeswohls zu erteilen wäre (vgl. zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - juris Rn. 23-32, auch unter Auseinandersetzung mit der bis dato ergangenen, gegenteiligen Rechtssprechung des VG Karlsruhe und des OVG NRW; ferner Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - juris Rn. 71 ff.; ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 - juris Rn. 42-46).

    ausübenden Elternteil zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - juris Rn. 87).

    Daraus ergibt sich für die Bedeutung des Kindeswohls bei der Prüfung des Erlasses einer Rückkehrentscheidung jedenfalls, dass Rückkehrentscheidungen, die eine Perspektive auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft schwerwiegend und nachhaltig in Frage stellen, gegen das Berücksichtigungsgebot aus Art. 5 Buchst. a) RFRL verstoßen und rechtswidrig sind (VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - juris Rn. 81).

  • VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 5 L 705/23.DA -, juris, Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 6. April 2023 - 34 K 21/22 A -, juris, Rn. 23; München, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris, Rn. 28, 32; VG Aachen, Urteil vom 30. März 2023 - 4 K 1843/21.A -, Rn. 12 ff., 27 ff., juris und Beschluss vom 30. März 2023 - 8 L 85/23 -, juris, Rn. 32 ff.; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 27. Februar 2023 - A 10 K 2798/22 -, juris Rn. 10; so auch schon VG Sigmaringen, Urteil vom 07. Juni 2021 - A 4 K 3124/19 -, juris, Rn. 41 ff., Rn. 45; Roß, NVwZ 2021, 553, 554 (auch für den Gesundheitszustand des betreffenden Drittstaatsangehörigen, Art. 5 Halbs. 1 lit. c RL 2008/115/EG); jedenfalls für Art. 5 Halbs. 1 lit. a RL 2008/115/EG: VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris, Rn. 77 und Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris, Rn. 22 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 15. Juli 2022 - W 7 K 21.30924 -, juris, Rn. 36; Pfersich, ZAR 2021, 125, 127 f.

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris Rn. 81; Jarass, Kommentar zur GRCh, 4. Auflage 2021, Art. 24 Rn. 10 und 16; vgl. auch die Richtlinien des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (HCR) zur Bestimmung des Kindeswohls, hrsg.

  • VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21
    Die Frage, ob sich aus der neueren Rechtsprechung des EuGH ergebe, dass inlandsbezogene Abschiebungsverbote wie z. B. schutzwürdige Interessen an der Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen bei der Abschiebungsan-drohung zu berücksichtigen seien, wird zwar in der nationalen Rechtsprechung derzeit unterschiedlich beantwortet (dafür: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 4. Juni 2021 - A 4 K 3124/19 -, juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris und Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris; Roß, NvWZ 2021, 553; dagegen: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2021 - 19 A 810/16.A -, juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 19. April 2021 - A 4 K 6798/19 -, juris), das allein rechtfertigt indes angesichts der dargestellten Heterogenität noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung.

    Nach Ansicht der zur Entscheidung berufenen Kammer ergibt sich auch nicht aus der Zusammenschau beider Entscheidungen des EuGH, dass die Frage, wie die Berücksichtigung des Kindeswohls zu erfolgen habe, im Sinne der Ansicht des Antragstellers geklärt sei (in diese Richtung: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris Rn. 75).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Soweit nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG "vor Erlass" einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation des Minderjährigen vorzunehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen ist (Urt. v. 14.1.2021 - C-441/19 -, juris Rn. 60), und dies auch dann gilt, wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um ein Elternteil handelt (Urt. v. 11.03.2021, C- 112/20 -, juris Rn. 43), kann dahinstehen, ob hieraus der Schluss zu ziehen ist, dass das Bundesamt alle in Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG genannten Belange "vor Erlass" der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen und insoweit - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen hat (so VG Sigmaringen, Urt. v. 7.6.2021 - A 4 K 3124/19 -, juris Rn. 42 ff.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.7.2021 - A 19 K 2100/21 -, juris Rn. 25 ff.; Urt. v. 12.7.2021 - A 19 K 9993/17 -, juris Rn. 73 ff.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.4.2021 - 19 A 810/16.A -, juris Rn. 100; VG Karlsruhe, Urt. v. 19.4.2021 - A 4 K 6798/19 -, juris Rn. 36; VG Potsdam, Beschl. v. 29.9.2021 - 6 L 411/21.A -, juris Rn. 32 f.).
  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - A 19 K 2563/21

    Abschiebungsandrohung im Falle eines unbegleiteten Minderjährigen (Gambia)

    Bereits vor Erlass der Rückkehrentscheidung in Form der Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG sind die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1a AufenthG bzw. des Art. 10 Abs. 2 RFRL zu prüfen, wovon die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebungsandrohung gegen einen unbegleiteten Minderjährigen abhängt (ebenso: Roß, Anm. zu EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C 441/19 -, NVwZ 2021, 553; offen lassend: VG Sigmaringen, Urteil vom 10.06.2021 - A 8 K 7088/17 - zur Berücksichtigung von Art. 5 RFRL bei Erlass der Rückkehrentscheidung vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - VG Karlsruhe Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 - a. A. zur Berücksichtigung von Art. 5 RFRL: OVG NRW, Urteil vom 23.04.2021 - 19 A 810/16.A -).
  • VG Wiesbaden, 24.05.2022 - 5 L 244/22

    Unzulässiger Zweitantrag, Eilverfahren

    Dass aktuell die Frage, ob aus der Entscheidung des EuGH in der Sache C-441/19 die Unionsrechtswidrigkeit der nach deutschem Recht vorgesehenen verfahrensrechtlich getrennten Prüfung von ziel- und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen zu folgern ist, in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet wird (dafür: VG Sigmaringen, Urteil vom 7. Juni 2021 - A 4 K 3124/19 - juris Rn. 42 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris Rn. 25 ff. und Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris Rn. 73 ff.; Roß, NVwZ 2021, 553; dagegen: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2021 - 19 A 810/16.A -, juris Rn. 92 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 19. April 2021 - A 4 K 6798/19 -, juris Rn. 36 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 29. September 2021 - 6 L 411/21.A -, juris Rn. 32 ff.), rechtfertigt vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen und des anzulegenden strengen Maßstabs für das vorliegende Eilverfahren ("erhebliche Gründe dafür, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält") noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (im Ergebnis ebenso: VG Potsdam, Beschluss vom 29. September 2021, a.a.O. Rn. 31).
  • VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für

    a) Hieraus wird in der erstinstanzlichen Rechtsprechung und der Literatur zum Teil gefolgert, alle in Art. 5 RFRL genannten Belange seien bereits vor Erlass der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, BVerwGE 162, 382, Rn. 18 und Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, BVerwGE 167, 383, Rn. 23) zu berücksichtigen und könnten daher auch bei der Prüfung des § 34 Abs. 1 AsylG dem Erlass einer Abschiebungsandrohung entgegenstehen (VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 -, juris Rn. 29 f. und Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 -, juris; Anm. Roß, NVwZ 2021, 553, 554; Anm. Pfersich, ZAR 2021, 125, 127 f.).
  • VG Freiburg, 15.10.2021 - A 9 K 2811/18

    Südkorea: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen

    Die Frage, ob inlandsbezogene Abschiebungsverbote wie schutzwürdige Interessen an der Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten bei der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (zustimmend: VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 - juris, Rn. 42 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - juris; aA vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2021 - 19 A 810/16.A - juris, Rn. 89 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2021 - A 4 K 6798/19 - juris, Rn. 38 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 29.09.2021 - 6 L 411/21.A - juris, Rn. 31 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2023 - 6a K 2402/21

    Asyl Georgien Kindeswohl EuGH Abschiebungsverbot

  • VG Minden, 15.03.2023 - 1 K 7619/17
  • VG Freiburg, 29.10.2021 - A 4 K 5838/18

    Rückführung von Kindern nach Nigeria

  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2023 - 6a K 3498/22

    Asyl, Georgien, Abschiebungsverbot, Kindeswohl, Rückführung, offensichtlich

  • VG Cottbus, 19.07.2022 - 5 L 141/22
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